- Eidesverletzung
- Ei|des|ver|let|zung, die (Rechtsspr.): Leisten eines Eides, mit dem etwas Unwahres, etwas nicht der Wirklichkeit Entsprechendes beschworen wird.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Verschweigung — Verschweigung, die Geheimhaltung einer Thatsache durch Schweigen, bes. unter Umständen, unter denen die betreffende Person verpflichtet gewesen wäre die Thatsache zu offenbaren. Die aus einer solchen V. hervorgehenden Rechtsfolgen bestimmen sich… … Pierer's Universal-Lexikon